
Der Landesbeirat für Tierschutz empfiehlt
Baden-Württemberg: Taubenschläge statt Fütterungsverbot
Betreute Taubenschläge, kontrollierte Fütterung und Eiertausch statt pauschaler Verbote: Der Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg hat im März 2025 seine Empfehlungen zum Umgang mit Stadttauben aktualisiert. Das 15-seitige Dokument zeigt bemerkenswert klar, wie ein modernes und tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement aussehen sollte.
Stadttauben sind verwilderte Haustauben
Bereits die Ausgangslage ist eindeutig: Der Landesbeirat bezeichnet Stadttauben als Nachkommen verwilderter Haustauben (Columba livia forma domestica). Durch die Domestikation unterscheiden sie sich von der wilden Felsentaube unter anderem durch ihre ganzjährige Brutbereitschaft und die geringe Scheu vor Menschen. Auch der Zuzug verirrter Zucht- und Brieftauben könne zur Entwicklung der Bestände beitragen.
Ziel kommunaler Massnahmen soll deshalb nicht die möglichst schnelle Beseitigung von Tauben sein, sondern ein gesunder Bestand in einer kontrollierten, an die örtlichen Verhältnisse angepassten Grösse.
Taubenschläge und Eiertausch im Zentrum
Aus Sicht des Tierschutzes bezeichnet der Landesbeirat die Einrichtung betreuter Taubenhäuser und Taubenschläge mit Gelegekontrolle als eine der wichtigsten und «uneingeschränkt zu befürwortenden» Massnahmen. Die gelegten Eier werden gegen Attrappen aus Gips, Ton oder Kunststoff ausgetauscht und damit weiterer Nachwuchs verhindert.
Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz: Der Taubenschlag sollte dort eingerichtet werden, wo sich bereits ein grösserer Schwarm aufhält. Weil Stadttauben stark an ihre Aufenthalts- und Brutplätze gebunden sind, funktioniert eine Umsiedlung über grössere Distanzen in der Regel nicht.
Der Betrieb eines Taubenschlags ist zudem keine kurzfristige Aktion. Die Tiere müssen zuverlässig mit artgerechtem Futter und Wasser versorgt, die Schläge gereinigt und der Gesundheitszustand kontrolliert werden. Der Landesbeirat empfiehlt, die Eier ganzjährig im Abstand von drei Tagen zu kontrollieren und auszutauschen.
Kein Fütterungsverbot ohne Alternative
Besonders relevant ist die Empfehlung zum Thema Fütterungsverbote. Der Landesbeirat unterscheidet klar zwischen unkontrollierter Fütterung und einer kontrollierten Versorgung in betreuten Taubenschlägen. Ungesunde Speisereste und unkontrollierte Futterstellen sollen reduziert werden, während betreute Schwärme im Schlag artgerechtes Futter und Wasser erhalten.
Ein flächendeckendes vollständiges Fütterungsverbot ohne begleitendes Stadttaubenmanagement wird dagegen ausdrücklich nicht als zielführend angesehen. Nach Einschätzung des Landesbeirats hat es kaum Einfluss auf die Taubenproblematik einer Stadt und verschlechtert gleichzeitig den Gesundheitszustand der Tiere.
Bemerkenswert ist auch die Empfehlung für Städte, die noch keine Taubenschläge eingerichtet haben: Bis diese zur Verfügung stehen, können kontrollierte und von Tierschutzorganisationen betreute Futterstellen sinnvoll sein. Langfristig sollen diese jedoch mit Taubenschlägen und Eiertausch verbunden werden.
Ein Gesamtkonzept statt Einzelmassnahmen
Die Empfehlungen machen deutlich, dass erfolgreiches Stadttaubenmanagement aus mehreren Bausteinen besteht. Vor jeder Massnahme soll zunächst erhoben werden, wie viele Tauben vorhanden sind, wo sich die Schwärme befinden, wie ihr Gesundheitszustand ist und welche Brut- und Futterplätze bestehen. Anschliessend sollen Behörden, Tierschutzorganisationen und weitere Beteiligte gemeinsam ein langfristiges Konzept entwickeln.
Betreute Taubenschläge, kontrollierte Fütterung und Eiertausch stehen dabei im Zentrum. Öffentlichkeitsarbeit, die Reduktion ungeeigneter Nahrungsquellen und der fachgerechte Verschluss wilder Brutplätze ergänzen das Konzept.
Fazit
Die Empfehlungen aus Baden-Württemberg zeigen, wie deutlich sich der fachliche Umgang mit Stadttauben von einfachen Konzepten wie «nicht füttern» oder «vertreiben» unterscheidet. Stadttaubenmanagement ist eine dauerhafte kommunale Aufgabe, die Planung, Betreuung und Zusammenarbeit erfordert.
Besonders bemerkenswert ist die klare Absage an ein vollständiges Fütterungsverbot ohne begleitende Massnahmen: Wer die unkontrollierte Fütterung einschränkt, muss gleichzeitig eine kontrollierte und artgerechte Versorgung ermöglichen. Betreute Taubenschläge mit konsequentem Eiertausch bilden dafür nach den Empfehlungen des Landesbeirats einen zentralen Baustein.

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